Nach einem Todesfall wird in Österreich automatisch ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Als zuständige Notarin begleite ich Sie durch das gesamte Verfahren – verständlich, entlastend und an Ihrer Seite.
Nach dem Tod einer nahestehenden Person wird automatisch vom zuständigen Bezirksgericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Als gesetzlich bestellte Gerichtskommissärin führe ich dieses Verfahren im Auftrag des Gerichts durch.
Das bedeutet: Sie werden von mir direkt kontaktiert und zu einem ersten Gespräch eingeladen. Ich übernehme die gesamte Abwicklung – von der Todesfallaufnahme bis zur Einantwortung – und begleite Sie dabei so, dass das Verfahren Sie so wenig wie möglich belastet.
Mein Ansatz ist es, alle rechtlichen Schritte verständlich und transparent zu erklären. Sie sollen zu jedem Zeitpunkt wissen, was passiert – und was als Nächstes kommt.
„Trauernde brauchen Trost und Beistand. Ich kümmere mich darum, dass das Rechtliche keine zusätzliche Last ist."
Das Verfahren folgt einem klaren Ablauf. Ich begleite Sie durch jeden Schritt – und erläutere Ihnen, was gerade passiert und warum.
Das zuständige Bezirksgericht leitet das Verlassenschaftsverfahren automatisch ein und bestellt mich als Gerichtskommissärin. Sie erhalten eine Ladung zu einem ersten Termin in meiner Kanzlei in Engelhartszell.
Im ersten Gespräch nehme ich alle relevanten Daten auf: persönliche Angaben zum Verstorbenen, Vermögenswerte, Schulden, Testamente und Verträge. Ich erkläre Ihnen Ihre Rechte und Pflichten als Erbe oder Erbberechtigter.
Ich prüfe alle vorliegenden Testamente, Erbverträge und gesetzlichen Erbfolgen. Dabei werden alle Personen ermittelt, die einen Anspruch auf den Nachlass haben – inklusive Pflichtteilsberechtigter.
Alle Vermögenswerte und Schulden werden erfasst. Jeder Erbe erklärt, ob er die Erbschaft annimmt oder ausschlägt. Ich berate Sie dabei, welche Option in Ihrer Situation sinnvoller ist.
Mit dem Einantwortungsbeschluss des Gerichts geht das Eigentum am Nachlass rechtlich auf die Erben über. Ich übernehme danach die nötigen Anmeldungen – beispielsweise beim Grundbuch für Liegenschaften.
Je vollständiger die Unterlagen beim ersten Termin, desto reibungsloser verläuft das Verfahren. Diese Liste hilft Ihnen bei der Vorbereitung.
Verlassenschaftsverfahren kommen immer dann, wenn Menschen trauern. Meine Aufgabe ist es, das Rechtliche zu übernehmen – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Die wichtigsten Fragen zur Verlassenschaft in Österreich – klar und verständlich beantwortet.
Im kostenlosen Erstgespräch nehme ich mir Zeit für Ihre Situation – ohne Zeitdruck und ohne Verpflichtung. Ich erkläre Ihnen, was als Nächstes passiert und wie ich Sie begleiten kann.