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Verlassenschaftsverfahren

Einfühlsame Begleitung im Trauerfall – Ihr Verlassenschaftsverfahren in guten Händen.

Nach einem Todesfall wird in Österreich automatisch ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Als zuständige Notarin begleite ich Sie durch das gesamte Verfahren – verständlich, entlastend und an Ihrer Seite.

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Warmes, einfühlsames Portrait – keine Business-Atmosphäre
Zuständige Notarin
Bezirk Schärding
& Engelhartszell
Die Rolle der Notarin

Sie sind nicht allein
mit dieser Aufgabe.

Nach dem Tod einer nahestehenden Person wird automatisch vom zuständigen Bezirksgericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Als gesetzlich bestellte Gerichtskommissärin führe ich dieses Verfahren im Auftrag des Gerichts durch.

Das bedeutet: Sie werden von mir direkt kontaktiert und zu einem ersten Gespräch eingeladen. Ich übernehme die gesamte Abwicklung – von der Todesfallaufnahme bis zur Einantwortung – und begleite Sie dabei so, dass das Verfahren Sie so wenig wie möglich belastet.

Mein Ansatz ist es, alle rechtlichen Schritte verständlich und transparent zu erklären. Sie sollen zu jedem Zeitpunkt wissen, was passiert – und was als Nächstes kommt.

„Trauernde brauchen Trost und Beistand. Ich kümmere mich darum, dass das Rechtliche keine zusätzliche Last ist."
— Mag. Nina Zauner, Notarin
Was ich für Sie übernehme
  • Todesfallaufnahme und erste Besprechung
  • Prüfung von Testament, Erb- und Pflichtteilsverträgen
  • Ermittlung aller Erben und Erbquoten
  • Abwicklung mit Behörden, Banken und Versicherungen
  • Einantwortung des Nachlasses an die Erben
Schritt für Schritt

So läuft ein Verlassenschafts­verfahren ab.

Das Verfahren folgt einem klaren Ablauf. Ich begleite Sie durch jeden Schritt – und erläutere Ihnen, was gerade passiert und warum.

I
Sofort nach dem Todesfall

Verständigung durch das Gericht

Das zuständige Bezirksgericht leitet das Verlassenschaftsverfahren automatisch ein und bestellt mich als Gerichtskommissärin. Sie erhalten eine Ladung zu einem ersten Termin in meiner Kanzlei in Engelhartszell.

II
Erster Termin

Todesfallaufnahme

Im ersten Gespräch nehme ich alle relevanten Daten auf: persönliche Angaben zum Verstorbenen, Vermögenswerte, Schulden, Testamente und Verträge. Ich erkläre Ihnen Ihre Rechte und Pflichten als Erbe oder Erbberechtigter.

III
Ermittlung

Feststellung der Erbberechtigten

Ich prüfe alle vorliegenden Testamente, Erbverträge und gesetzlichen Erbfolgen. Dabei werden alle Personen ermittelt, die einen Anspruch auf den Nachlass haben – inklusive Pflichtteilsberechtigter.

IV
Abwicklung

Nachlassinventar & Erbantrittserklärung

Alle Vermögenswerte und Schulden werden erfasst. Jeder Erbe erklärt, ob er die Erbschaft annimmt oder ausschlägt. Ich berate Sie dabei, welche Option in Ihrer Situation sinnvoller ist.

V
Abschluss

Einantwortung

Mit dem Einantwortungsbeschluss des Gerichts geht das Eigentum am Nachlass rechtlich auf die Erben über. Ich übernehme danach die nötigen Anmeldungen – beispielsweise beim Grundbuch für Liegenschaften.

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Ruhige Kanzlei-Atmosphäre – warme, würdevolle Stimmung ohne Personen
Vorbereitung auf den ersten Termin

Was Sie zur
Todesfallaufnahme mitbringen.

Je vollständiger die Unterlagen beim ersten Termin, desto reibungsloser verläuft das Verfahren. Diese Liste hilft Ihnen bei der Vorbereitung.

Persönliche Dokumente
  • Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • Lichtbildausweis aller Erben
  • Heiratsurkunde / Scheidungsurkunde
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Adoptionsurkunden (falls vorhanden)
  • Testament im Original
  • Erbverträge, Pflichtteilsverzichte
Vermögen & Bankdaten
  • Sparbücher im Original
  • Bankinstitute und Kontonummern
  • Bausparverträge (letzter Auszug)
  • Wertpapiere und Depotkonten
  • Lebens- und Sterbeversicherungen
  • Schließfächer / Safes
Immobilien & Fahrzeuge
  • Grundbuchauszug und Einlagezahl
  • Einheitswertbescheid des Finanzamts
  • Zulassungsschein / Typenschein
  • Fahrzeugversicherung
Schulden & Kosten
  • Bestattungsrechnung
  • Grabstein-Auftragsbestätigung
  • Pflegekosten & Krankenhausbeiträge
  • Offene Kredite und Bürgschaften
  • Lohn- / Pensionsunterlagen
Kein Stress bei unvollständigen Unterlagen. Wenn beim ersten Termin nicht alles vollständig ist, ist das kein Problem. Fehlende Dokumente können nachgereicht werden. Ich helfe Ihnen dabei, herauszufinden, was noch fehlt und wie Sie es beschaffen können.
Mein Versprechen

Rechtliche Klarheit in einer schwierigen Zeit.

Verlassenschaftsverfahren kommen immer dann, wenn Menschen trauern. Meine Aufgabe ist es, das Rechtliche zu übernehmen – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

  • Klare Erklärungen ohne Fachjargon – Sie verstehen jeden Schritt
  • Auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung – keine Standardlösungen
  • Vollständige Übernahme aller Behördenwege und Formalitäten
  • Termintreue und verlässliche Kommunikation
  • Einfühlsamer Umgang auch in schwierigen Gesprächssituationen
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Portrait Nina Zauner – warm & vertrauenswürdig, auf dunklem Hintergrund
Häufig gestellte Fragen

Antworten zum
Verlassenschaftsverfahren.

Die wichtigsten Fragen zur Verlassenschaft in Österreich – klar und verständlich beantwortet.

Wann wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet?
In Österreich wird nach jedem Todesfall automatisch ein Verlassenschaftsverfahren vom zuständigen Bezirksgericht eingeleitet. Dieses Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, das Vermögen des Verstorbenen geordnet an die rechtmäßigen Erben zu übertragen. Sie müssen das Verfahren nicht selbst beantragen.
Was ist die Todesfallaufnahme?
Die Todesfallaufnahme ist das erste Gespräch mit mir als Notarin in meiner Kanzlei in Engelhartszell. Dabei werden alle wichtigen Daten erhoben: persönliche Angaben zum Verstorbenen, sein Vermögen, seine Schulden, vorhandene Testamente und potenzielle Erben. Ich erkläre Ihnen dabei auch Ihre Rechte und Pflichten als Erbe.
Was ist ein Erbschein und brauche ich einen?
In Österreich gibt es statt des deutschen Erbscheins den Einantwortungsbeschluss. Dieser wird vom Bezirksgericht ausgestellt und bescheinigt, wer die Erbschaft erhalten hat. Er ist notwendig für alle Behördenwege – Grundbuch, Bankkonten, Fahrzeuge, Wertpapiere. Ich übernehme die Abwicklung all dieser Schritte für Sie.
Kann ich eine Erbschaft ablehnen?
Ja. In Österreich haben Erben das Recht, eine Erbschaft bedingungslos auszuschlagen. Das ist sinnvoll, wenn die Schulden des Verstorbenen das Vermögen übersteigen. Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Gericht erklärt werden. Ich berate Sie, ob eine Ausschlagung in Ihrer Situation ratsam ist.
Was ist ein Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch bestimmter naher Angehöriger am Nachlass – unabhängig davon, was im Testament steht. In Österreich haben Nachkommen und der Ehegatte/eingetragene Partner Anspruch auf den halben gesetzlichen Erbteil. Ein Pflichtteilsverzicht ist nur durch einen notariellen Vertrag zu Lebzeiten möglich.
Wie lange dauert ein Verlassenschaftsverfahren?
Die Dauer hängt von der Komplexität des Nachlasses ab. Ein einfaches Verfahren kann in wenigen Monaten abgeschlossen sein. Bei größeren Vermögen, Immobilien in mehreren Ländern oder strittigen Erbverhältnissen kann es länger dauern. Ich sorge dafür, dass das Verfahren so zügig wie möglich abläuft und halte Sie laufend auf dem Stand.
Was kostet ein Verlassenschaftsverfahren?
Die Kosten des Verlassenschaftsverfahrens richten sich nach dem österreichischen Gerichtskommissionstarif und werden nach dem Wert des Nachlasses berechnet. Sie werden aus dem Nachlass gedeckt – nicht von den Erben persönlich. Das Erstgespräch in meiner Kanzlei in Engelhartszell ist kostenfrei und unverbindlich.
Ich bin für Sie da

Sie haben Fragen zur Verlassenschaft?

Im kostenlosen Erstgespräch nehme ich mir Zeit für Ihre Situation – ohne Zeitdruck und ohne Verpflichtung. Ich erkläre Ihnen, was als Nächstes passiert und wie ich Sie begleiten kann.

Was Sie erwartet
Erstgespräch kostenfrei und unverbindlich
Verständliche Erklärungen ohne Fachjargon
Alle Behördenwege übernehme ich für Sie
Einfühlsam & persönlich in Engelhartszell