Mit einer durchdachten Vorsorge regeln Sie heute, wer morgen für Sie entscheidet. Als Notarin in Engelhartszell unterstütze ich Sie bei allen notariellen Vorsorgemaßnahmen – persönlich, diskret und mit klarem Blick für Ihre Lebenssituation.
Eine notarielle Vorsorge umfasst drei Instrumente, die regeln, was geschieht, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können – sei es durch Unfall, schwere Krankheit oder Tod.
Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Gericht im Bedarfsfall eine gerichtliche Erwachsenenvertretung. Diese Person kennt Sie meist nicht persönlich und muss alle Entscheidungen nach gesetzlichen Vorgaben treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie selbst fest, wer für Sie sprechen darf – und in welchem Umfang.
Ein notarielles Testament verhindert Streit unter Erben und schützt Ihre Liebsten vor jahrelangen Verlassenschaftsverfahren. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihre medizinischen Wünsche respektiert werden, auch wenn Sie sie nicht mehr äußern können.
Vorsorge ist nicht nur ein Thema fürs Alter. Diese drei Lebenssituationen zeigen, warum frühzeitiges Handeln entscheidend ist.
Auch mit 30 oder 40 kann ein Unfall jederzeit eintreten. Ohne Vorsorgevollmacht dürfen nicht einmal Ehepartner oder Eltern automatisch über Sie entscheiden. Eine frühzeitige Regelung gibt Sicherheit für alle Beteiligten.
Wer Kinder oder pflegebedürftige Angehörige hat, sollte rechtzeitig klären, wie und durch wen ihre Versorgung gewährleistet wird. Ein notarielles Testament regelt zudem die Erbfolge eindeutig – und vermeidet Streit in der Familie.
Mit zunehmendem Alter oder im Falle einer Unternehmensführung wird Vorsorge zur Pflicht. Eine durchdachte Regelung schützt Ihr Lebenswerk – und entlastet Ihre Familie in einer ohnehin schweren Zeit.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament – jedes Instrument hat eine eigene Funktion. Erst zusammen ergeben sie eine vollständige Absicherung.
Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, für Sie zu entscheiden, wenn Sie es selbst nicht mehr können – etwa nach einem Unfall oder bei fortschreitender Demenz.
Die Vollmacht wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert und ist damit für Behörden, Banken und Gesundheitseinrichtungen sofort einsehbar. Sie können den Umfang genau festlegen: vom einzelnen Bankgeschäft bis zur umfassenden rechtlichen Vertretung.
Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Gericht eine fremde Erwachsenenvertretung – das kann selbst bei kleinen Geldgeschäften ein langwieriges Verfahren auslösen.
Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie für den Fall ablehnen, dass Sie sich nicht mehr äußern können. In Österreich gibt es zwei Formen: die verbindliche Patientenverfügung (Ärzte müssen sich daran halten) und die beachtliche Form (dient als Orientierung).
Eine verbindliche Patientenverfügung muss ärztlich beraten und notariell oder rechtsanwaltlich aufgeklärt werden. Sie ist 8 Jahre gültig und sollte regelmäßig erneuert werden.
Gemeinsam besprechen wir, welche Maßnahmen für Sie in Frage kommen und welche Sie ablehnen möchten – damit Ihr Wille im Ernstfall respektiert wird.
Ein notarielles Testament ist die sicherste Form der Erbfolgeregelung in Österreich. Es wird im Österreichischen Zentralen Testamentsregister vermerkt und kann nach Ihrem Tod nicht verloren gehen, manipuliert oder verschwinden.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – diese entspricht oft nicht den tatsächlichen Wünschen. Lebensgefährten, Patenkinder oder gemeinnützige Organisationen erhalten ohne Testament gar nichts. Auch Pflichtteile lassen sich nur mit einem durchdachten Testament rechtssicher ausgleichen.
Besonders bei Patchwork-Familien, Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien im Ausland ist die notarielle Beratung unverzichtbar.
Was passiert konkret, wenn keine Vorsorge getroffen wurde? Hier die häufigsten Szenarien.
Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Bezirksgericht eine fremde Person als Ihren Vertreter. Diese kennt Sie nicht persönlich und muss alle Entscheidungen gerichtlich genehmigen lassen – ein langwieriges und oft kostspieliges Verfahren.
Ohne klares Testament führt die gesetzliche Erbfolge oft zu Konflikten. Patchwork-Familien, Lebensgefährten oder Stiefkinder gehen leer aus, während entfernte Verwandte erben. Die Folge: jahrelange Auseinandersetzungen.
Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte alle medizinisch möglichen Maßnahmen ergreifen – auch solche, die Sie ablehnen würden. Angehörige stehen vor schweren Entscheidungen, ohne Ihren Willen zu kennen.
Schon ein Verkehrsunfall kann Konten sperren und Geschäfte blockieren. Selbst Ehepartner haben ohne Vollmacht keinen automatischen Zugriff. Miete, Versicherungen oder laufende Kredite können nicht mehr bedient werden.
Der Weg zu einer rechtssicheren Vorsorge ist klar strukturiert. Sie wissen jederzeit, was als Nächstes passiert.
Kostenfrei und unverbindlich in der Kanzlei Engelhartszell oder telefonisch. Wir klären Ihre Lebenssituation und Ihre Wünsche.
Ich erkläre die rechtlichen Möglichkeiten und entwerfe gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung – auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten.
Die Vorsorgedokumente werden erstellt, gemeinsam durchgegangen und in einem Termin notariell beurkundet. Dauer: 60 bis 90 Minuten.
Vorsorgevollmacht und Testament werden in den österreichischen Zentralregistern eingetragen – damit sie im Ernstfall sofort auffindbar sind.
Die wichtigsten Fragen zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament – kompakt beantwortet.
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin in der Kanzlei Engelhartszell. Wir besprechen Ihre Lebenssituation und finden gemeinsam die passende Vorsorge-Lösung – persönlich und auf Augenhöhe.