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Notarielle Vorsorge

Vorsorgevollmacht, Testament & Patientenverfügung – rechtssicher in Engelhartszell.

Mit einer durchdachten Vorsorge regeln Sie heute, wer morgen für Sie entscheidet. Als Notarin in Engelhartszell unterstütze ich Sie bei allen notariellen Vorsorgemaßnahmen – persönlich, diskret und mit klarem Blick für Ihre Lebenssituation.

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Persönliches Portrait oder Beratungsgespräch – warm & vertrauenswürdig
Erstgespräch kostenfrei
Persönliche Beratung
in Engelhartszell
Was ist Vorsorge

Klarheit für
den Ernstfall.

Eine notarielle Vorsorge umfasst drei Instrumente, die regeln, was geschieht, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können – sei es durch Unfall, schwere Krankheit oder Tod.

Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Gericht im Bedarfsfall eine gerichtliche Erwachsenenvertretung. Diese Person kennt Sie meist nicht persönlich und muss alle Entscheidungen nach gesetzlichen Vorgaben treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie selbst fest, wer für Sie sprechen darf – und in welchem Umfang.

Ein notarielles Testament verhindert Streit unter Erben und schützt Ihre Liebsten vor jahrelangen Verlassenschaftsverfahren. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihre medizinischen Wünsche respektiert werden, auch wenn Sie sie nicht mehr äußern können.

Drei Instrumente, eine Vorsorge.
  • VorsorgevollmachtWer entscheidet für mich, wenn ich es nicht mehr kann?
  • PatientenverfügungWelche medizinischen Maßnahmen wünsche ich – und welche nicht?
  • TestamentWer erbt mein Vermögen – und wie wird Streit vermieden?
  • ErwachsenenvertretungWer kümmert sich um meine rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten?
Typische Situationen

Wann ist Vorsorge
der richtige Zeitpunkt?

Vorsorge ist nicht nur ein Thema fürs Alter. Diese drei Lebenssituationen zeigen, warum frühzeitiges Handeln entscheidend ist.

01
Junge Erwachsene

Selbstbestimmt bleiben – ein Leben lang

Auch mit 30 oder 40 kann ein Unfall jederzeit eintreten. Ohne Vorsorgevollmacht dürfen nicht einmal Ehepartner oder Eltern automatisch über Sie entscheiden. Eine frühzeitige Regelung gibt Sicherheit für alle Beteiligten.

02
Familien & Eltern

Verantwortung für die Liebsten

Wer Kinder oder pflegebedürftige Angehörige hat, sollte rechtzeitig klären, wie und durch wen ihre Versorgung gewährleistet wird. Ein notarielles Testament regelt zudem die Erbfolge eindeutig – und vermeidet Streit in der Familie.

03
Senior:innen & Unternehmer:innen

Klarheit für die nächste Generation

Mit zunehmendem Alter oder im Falle einer Unternehmensführung wird Vorsorge zur Pflicht. Eine durchdachte Regelung schützt Ihr Lebenswerk – und entlastet Ihre Familie in einer ohnehin schweren Zeit.

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Atmosphäre-Bild: Beratungsgespräch oder ruhige Kanzlei – vermittelt Vertrauen & Diskretion
Die drei Vorsorge-Instrumente

Was eine umfassende
Vorsorge ausmacht.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament – jedes Instrument hat eine eigene Funktion. Erst zusammen ergeben sie eine vollständige Absicherung.

Instrument 01

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, für Sie zu entscheiden, wenn Sie es selbst nicht mehr können – etwa nach einem Unfall oder bei fortschreitender Demenz.

Die Vollmacht wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert und ist damit für Behörden, Banken und Gesundheitseinrichtungen sofort einsehbar. Sie können den Umfang genau festlegen: vom einzelnen Bankgeschäft bis zur umfassenden rechtlichen Vertretung.

Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Gericht eine fremde Erwachsenenvertretung – das kann selbst bei kleinen Geldgeschäften ein langwieriges Verfahren auslösen.

Das regelt sie
  • Vermögensangelegenheiten
  • Medizinische Behandlungen
  • Wohnortwechsel & Pflege
  • Behördliche Vertretung
  • Erbschaftsannahme oder -ausschlagung
Instrument 02

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie für den Fall ablehnen, dass Sie sich nicht mehr äußern können. In Österreich gibt es zwei Formen: die verbindliche Patientenverfügung (Ärzte müssen sich daran halten) und die beachtliche Form (dient als Orientierung).

Eine verbindliche Patientenverfügung muss ärztlich beraten und notariell oder rechtsanwaltlich aufgeklärt werden. Sie ist 8 Jahre gültig und sollte regelmäßig erneuert werden.

Gemeinsam besprechen wir, welche Maßnahmen für Sie in Frage kommen und welche Sie ablehnen möchten – damit Ihr Wille im Ernstfall respektiert wird.

Häufig geregelt
  • Künstliche Beatmung
  • Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Künstliche Ernährung
  • Schmerzbehandlung
  • Organspende-Entscheidung
Instrument 03

Notarielles Testament

Ein notarielles Testament ist die sicherste Form der Erbfolgeregelung in Österreich. Es wird im Österreichischen Zentralen Testamentsregister vermerkt und kann nach Ihrem Tod nicht verloren gehen, manipuliert oder verschwinden.

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – diese entspricht oft nicht den tatsächlichen Wünschen. Lebensgefährten, Patenkinder oder gemeinnützige Organisationen erhalten ohne Testament gar nichts. Auch Pflichtteile lassen sich nur mit einem durchdachten Testament rechtssicher ausgleichen.

Besonders bei Patchwork-Familien, Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien im Ausland ist die notarielle Beratung unverzichtbar.

Vorteile
  • Sichere Aufbewahrung im Register
  • Schutz vor Anfechtung
  • Klare Pflichtteilsregelung
  • Sofortige Auffindbarkeit
  • Beschleunigtes Verlassenschaftsverfahren
Ohne Vorsorge

Diese Folgen lassen sich
vermeiden.

Was passiert konkret, wenn keine Vorsorge getroffen wurde? Hier die häufigsten Szenarien.

! Gerichtliche Erwachsenenvertretung

Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Bezirksgericht eine fremde Person als Ihren Vertreter. Diese kennt Sie nicht persönlich und muss alle Entscheidungen gerichtlich genehmigen lassen – ein langwieriges und oft kostspieliges Verfahren.

! Streit unter Erben

Ohne klares Testament führt die gesetzliche Erbfolge oft zu Konflikten. Patchwork-Familien, Lebensgefährten oder Stiefkinder gehen leer aus, während entfernte Verwandte erben. Die Folge: jahrelange Auseinandersetzungen.

! Medizinische Entscheidungen gegen den Willen

Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte alle medizinisch möglichen Maßnahmen ergreifen – auch solche, die Sie ablehnen würden. Angehörige stehen vor schweren Entscheidungen, ohne Ihren Willen zu kennen.

! Blockierte Vermögensverwaltung

Schon ein Verkehrsunfall kann Konten sperren und Geschäfte blockieren. Selbst Ehepartner haben ohne Vollmacht keinen automatischen Zugriff. Miete, Versicherungen oder laufende Kredite können nicht mehr bedient werden.

Vom Erstgespräch zur fertigen Vorsorge

In vier Schritten
zu Ihrer Vorsorge.

Der Weg zu einer rechtssicheren Vorsorge ist klar strukturiert. Sie wissen jederzeit, was als Nächstes passiert.

I

Erstgespräch

Kostenfrei und unverbindlich in der Kanzlei Engelhartszell oder telefonisch. Wir klären Ihre Lebenssituation und Ihre Wünsche.

II

Beratung

Ich erkläre die rechtlichen Möglichkeiten und entwerfe gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung – auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten.

III

Beurkundung

Die Vorsorgedokumente werden erstellt, gemeinsam durchgegangen und in einem Termin notariell beurkundet. Dauer: 60 bis 90 Minuten.

IV

Registrierung

Vorsorgevollmacht und Testament werden in den österreichischen Zentralregistern eingetragen – damit sie im Ernstfall sofort auffindbar sind.

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Positives, ruhiges Bild – Nina lächelnd oder helle Kanzlei-Atmosphäre
Häufig gestellte Fragen

Antworten zur
notariellen Vorsorge.

Die wichtigsten Fragen zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament – kompakt beantwortet.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung?
Die Vorsorgevollmacht wird von Ihnen selbst errichtet, solange Sie noch entscheidungsfähig sind. Sie wählen Ihre Vertrauensperson selbst aus und legen den Umfang der Vollmacht fest. Die Erwachsenenvertretung wird hingegen vom Gericht angeordnet, wenn jemand nicht mehr entscheidungsfähig ist und keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Das Gericht bestimmt die Person und kontrolliert deren Tätigkeit – ein aufwendiger Prozess.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich jeder volljährige, entscheidungsfähige Mensch errichten – unabhängig vom Alter. Ich empfehle, sich bereits in gesunden Tagen damit auseinanderzusetzen. Häufige Anlässe sind: eine Diagnose, das Erreichen des Pensionsalters, die Geburt eines Kindes oder eine größere Lebensveränderung wie Heirat oder Hauskauf.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar in Österreich?
Die Kosten richten sich nach dem österreichischen Notariatstarif und hängen vom Umfang der Vollmacht ab. In meiner Kanzlei in Engelhartszell ist das Erstgespräch kostenlos und unverbindlich. Vor Auftragsannahme erhalten Sie eine transparente Kostenaufstellung. Im Vergleich zu einer späteren gerichtlichen Erwachsenenvertretung ist die Vorsorgevollmacht in jedem Fall die wirtschaftlichere Lösung.
Reicht ein handgeschriebenes Testament aus?
Ein eigenhändiges (handgeschriebenes) Testament ist rechtsgültig, birgt aber Risiken: Es kann verloren gehen, übersehen oder angefochten werden. Komplexe Regelungen wie Pflichtteile, Unternehmen oder Patchwork-Konstellationen sind kaum sicher abbildbar. Ein notarielles Testament wird im Österreichischen Zentralen Testamentsregister vermerkt und ist gegen all diese Risiken geschützt.
Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?
Eine verbindliche Patientenverfügung ist in Österreich 8 Jahre lang gültig und muss danach erneuert werden. Eine beachtliche Patientenverfügung hat keine Befristung, dient den Ärzten jedoch nur als Orientierung. Sinnvoll ist es, die Patientenverfügung alle paar Jahre zu überprüfen – besonders bei Änderungen Ihrer Lebenssituation oder Ihres Gesundheitszustands.
Kann ich eine Vorsorgevollmacht später ändern oder widerrufen?
Ja. Solange Sie entscheidungsfähig sind, können Sie eine Vorsorgevollmacht jederzeit ändern oder widerrufen. Der Widerruf muss in der gleichen Form erfolgen wie die Errichtung – also notariell oder bei einem Rechtsanwalt. Auch der Eintrag im ÖZVV-Register wird dann aktualisiert. Bei wesentlichen Lebensveränderungen empfehle ich, die Vollmacht auf Aktualität zu prüfen.
Welche Unterlagen brauche ich für ein Vorsorge-Erstgespräch?
Zum Erstgespräch genügt ein Lichtbildausweis. Für den eigentlichen Termin sind je nach Anliegen weitere Dokumente nötig: bei der Vorsorgevollmacht die Daten der Bevollmächtigten, bei einem Testament eine Vermögensübersicht, bei einer Patientenverfügung eine ärztliche Beratung. Eine detaillierte Checkliste erhalten Sie nach dem Erstgespräch.
Ihr nächster Schritt

Klären Sie Ihre Vorsorge in einem kostenlosen Erstgespräch.

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin in der Kanzlei Engelhartszell. Wir besprechen Ihre Lebenssituation und finden gemeinsam die passende Vorsorge-Lösung – persönlich und auf Augenhöhe.

Was Sie erwartet
Erstgespräch kostenfrei und unverbindlich
Termin innerhalb von 7 Tagen verfügbar
Transparente Kostenaufstellung vor Auftrag
100 % Vertraulichkeit und Diskretion