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Beglaubigungen & Beurkundungen

Beglaubigung beim Notar – schnell, rechtssicher, in Engelhartszell.

Unterschrift beglaubigen, Abschrift bestätigen, Apostille beantragen – ich erledige alle notariellen Beglaubigungen und Beurkundungen rasch und zuverlässig. In den meisten Fällen direkt im Termin.

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Kanzlei-Detail, Stempel oder Siegel – professionell & präzise
Meist erledigt in
einem einzigen
Termin
Drei Arten notarieller Beglaubigung

Was ich für Sie
beglaubigen kann.

Ob Unterschrift, Abschrift oder internationale Dokumente – jede Art hat ihren eigenen Zweck. Hier der Überblick.

Art 01

Unterschrifts­beglaubigung

Die häufigste Art. Ich bestätige als Notarin, dass eine Unterschrift von der angegebenen Person stammt. Notwendig für Grundbuch- und Firmenbucheingaben, Bankgeschäfte und viele behördliche Vorgänge.

Persönliches Erscheinen erforderlich
Lichtbildausweis mitbringen
Unterschrift erst vor Ort leisten
Art 02

Abschrifts­beglaubigung

Ich bestätige, dass eine Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt. Nützlich wenn das Original nicht ausgehändigt werden darf oder kann – z.B. bei Behörden oder im Ausland.

Kein persönliches Erscheinen nötig
Nur Originaldokument erforderlich
Oft per Post oder Boten möglich
Art 03

Apostille & internationale Beglaubigung

Für österreichische Dokumente die im Ausland verwendet werden, ist eine Apostille notwendig. Diese bestätigt die Echtheit der notariellen Beglaubigung für alle Mitgliedsstaaten der Haager Konvention.

Gültig in über 120 Ländern
Ausstellung durch das OLG Linz
Ich koordiniere alle Schritte
Typische Anwendungsfälle

Wann wird eine
Beglaubigung benötigt?

Beglaubigungen sind in vielen alltäglichen Situationen erforderlich – hier die häufigsten Fälle aus der Praxis.

🏠

Immobilien & Grundbuch

Kaufverträge, Pfandrechtsurkunden und Löschungserklärungen brauchen eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung für die Grundbucheintragung.

🏢

Firmenbuch & Gesellschaften

Anmeldungen zum Firmenbuch, Vollmachten für Vertreter und Gesellschafterbeschlüsse erfordern beglaubigte Unterschriften.

🏦

Bankgeschäfte

Kontovollmachten, Zeichnungsberechtigungen und bestimmte Kreditunterlagen verlangen von Banken häufig eine notarielle Beglaubigung.

🌍

Dokumente für das Ausland

Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Zeugnisse für ausländische Behörden, Universitäten oder Arbeitgeber brauchen Apostille oder Beglaubigung.

👤

Behörden & Ämter

Vollmachten für Stellvertreter bei Behörden, beglaubigte Kopien von Ausweisen oder Urkunden für Sozialversicherung und Finanzamt.

📋

Sonstige Verträge

Schenkungsverträge, Übergabsverträge und andere privatrechtliche Vereinbarungen, bei denen Beweissicherheit besonders wichtig ist.

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Vorbereitung

Was Sie für den
Termin mitbringen.

Je nach Art der Beglaubigung brauchen Sie unterschiedliche Unterlagen. Hier alles auf einen Blick.

1

Unterschriftsbeglaubigung

  • Gültiger Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Das Dokument, auf dem die Unterschrift geleistet wird
  • Unterschrift wird erst vor Ort geleistet – nicht vorab!
2

Abschriftsbeglaubigung

  • Das Originaldokument das kopiert werden soll
  • Persönliches Erscheinen ist nicht zwingend notwendig
  • Dokument kann auch per Post oder Boten übermittelt werden
3

Apostille (für Ausland)

  • Zuerst Beglaubigung durch mich als Notarin
  • Dann Apostille durch das OLG Linz
  • Ich koordiniere und übernehme alle Schritte für Sie
4

Notariatsakt (Öffentliche Urkunde)

  • Lichtbildausweis aller beteiligten Personen
  • Alle relevanten Dokumente vorab übermitteln
  • Alle Parteien persönlich anwesend beim Termin
Häufig gestellte Fragen

Antworten zu
Beglaubigungen.

Die wichtigsten Fragen zu notariellen Beglaubigungen und Beurkundungen.

Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?
Eine Beglaubigung bestätigt die Echtheit einer Unterschrift oder einer Abschrift – der Notar bezeugt, dass die Unterschrift von der genannten Person stammt bzw. dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Eine Beurkundung geht weiter: Hier bestätigt der Notar auch den Inhalt des Dokuments, berät alle Parteien und erstellt eine öffentliche Urkunde (Notariatsakt). Beurkundungen haben höhere Beweiskraft und sind bei bestimmten Rechtsgeschäften gesetzlich vorgeschrieben.
Was kostet eine Beglaubigung beim Notar in Österreich?
Die Kosten für Beglaubigungen sind im österreichischen Notariatstarif geregelt und richten sich nach Art und Umfang der Beglaubigung. Eine einfache Unterschriftsbeglaubigung ist vergleichsweise günstig. Genaue Kosten nenne ich Ihnen gerne vorab – rufen Sie einfach an oder buchen Sie einen Termin.
Kann ich eine Unterschrift auch beim Bezirksgericht beglaubigen lassen?
Ja, Unterschriften können auch beim zuständigen Bezirksgericht beglaubigt werden. Der Unterschied: Beim Notar erhalten Sie in der Regel sofort Termine, eine umfassende Beratung und die Beglaubigung oft direkt im selben Termin. Das Bezirksgericht hat begrenzte Öffnungszeiten und keine eigene Rechtsberatung.
Muss ich für eine Beglaubigung persönlich erscheinen?
Das hängt von der Art der Beglaubigung ab. Für eine Unterschriftsbeglaubigung ist persönliches Erscheinen zwingend – die Unterschrift muss vor mir als Notarin geleistet werden. Für eine Abschriftsbeglaubigung ist das nicht notwendig – das Originaldokument kann auch per Post oder Boten zugestellt werden.
Was ist eine Apostille und wann brauche ich sie?
Eine Apostille ist eine internationale Echtheitsbescheinigung nach der Haager Konvention von 1961 und wird benötigt, wenn österreichische öffentliche Urkunden in anderen Mitgliedsstaaten verwendet werden sollen – das sind aktuell über 120 Länder. In Österreich wird die Apostille vom Oberlandesgericht (OLG) Linz ausgestellt. Ich übernehme den gesamten Prozess für Sie.
Was ist der Unterschied zwischen Privaturkunde und öffentlicher Urkunde?
Eine Privaturkunde ist ein von Privatpersonen errichtetes Dokument – z.B. ein selbst verfasster Kaufvertrag. Sie hat vor Gericht eine geringere Beweiskraft. Eine öffentliche Urkunde (Notariatsakt) wird von einem Notar errichtet und hat volle Beweiskraft – der Inhalt gilt bis zum Beweis des Gegenteils als wahr. Bei manchen Rechtsgeschäften ist die öffentliche Urkunde gesetzlich vorgeschrieben.
Schnell & unkompliziert

Buchen Sie Ihren Sofort-Termin für Ihre Beglaubigung.

In den meisten Fällen ist Ihre Beglaubigung im selben Termin erledigt. Direkt in Engelhartszell – kein langer Weg, keine langen Wartezeiten.

Ihre Vorteile
Sofort-Termine – meist am selben oder nächsten Tag
Beglaubigung direkt im Termin erledigt
Transparente Kosten vorab
Unparteiische, rechtssichere Beratung